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Der folgende Text stammt aus der Feder des Vereins „Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.“. Inhaltlich ist unsere Redaktion nicht dafür verantwortlich.

Tauben in unseren Städten
Für die einen sind sie besonders liebenswerte Vögel, für die anderen »Schädlinge«, die es zu vernichten gilt. Mit Fütterungsverboten und Tötungsaktionen gehen Behörden gegen die Stadttauben vor. Dabei gibt es Konzepte, die ein friedliches Miteinander ermöglichen.
Von der einstigen Verehrung der Taube als Symbol für Frieden, Sanftmut und Treue ist heute in unseren Städten kaum etwas übrig geblieben. Spricht man bei uns von Tauben, so ist die Rede meist nur von Problemen und Schäden, die sie tatsächlich oder vermeintlich verursachen. Da viele offene Fragen zu einer Verunsicherung führen und zahlreiche Hetzkampagnen ein Klima der Ablehnung gegenüber den Tauben schaffen, wollen wir im Folgenden einige der wichtigsten Fragen aufgreifen, die einer sachlichen Aufklärung dienen sollen.

Stellen Stadttauben eine Gesundheitsgefährdung dar?
Die Befürchtung, dass Tauben eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen darstellen könnten, ist weit verbreitet. Grundsätzlich können alle Lebewesen Überträger von Krankheiten werden. Ausschlaggebend für das Maß der Gefährdung ist jedoch sowohl die Art der Erreger als auch ihre Pathogenität (krankmachende Wirkung) für den Menschen. Ob solche Ängste in Hinblick auf Tauben tatsächlich begründet sind, sollen einige Aussagen offizieller Stellen klären:
· 1989 erklärt der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dr. Großklaus: »Eine gesundheitliche Gefährdung durch Tauben ist nicht größer als die durch Zier- und Wildvögel sowie durch Nutz- und Liebhabertiere.« Diese Aussage wurde 2001 durch das heutige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin bestätigt.
· Bereits 1976 erklärte der Berliner Senator für Gesundheit und Umweltschutz, dass verwilderte Haustauben nicht zu den Tieren zählen, die nach Art, Lebensweise oder Verbreitung Krankheitserreger auf den Menschen übertragen.
· Die Stadt Frankfurt am Main teilte 1992 mit: »Dem Gesundheitsamt liegen keine konkreten Fälle von übertragbaren Krankheiten in Verbindung mit Tauben vor.«

Zerstört der Taubenkot unsere Gebäude?
Wie alle anderen Exkremente von Mensch und Tier ist auch der Taubenkot ein ästhetisches und hygienisches Problem. Die Ursache der Gebäudezerstörung - vor allem an historischen Objekten - auf den Taubenkot zurückzuführen, ist jedoch abwegig. Der Zerfall ist erst in den letzten Jahrzehnten problematisch geworden und primär auf Luftschadstoffe und den daraus resultierenden sauren Regen zurückzuführen. Über eine besonders ätzende Wirkung des Taubenkots gibt es keine fundierten Aussagen. Seine Qualität als Dünger hingegen wird vom Menschen seit Jahrhunderten geschätzt.

Was sind »Stadttauben«?
In allen größeren Städten zählen »verwilderte« Taubenschwärme zu den vertrauten Bewohnern. »Diese Stadttauben sind entflogene Haus- oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen.« (Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/96).
»Den stärksten Anteil am Zuflug unserer Stadttaubenschwärme haben heute verirrte und erschöpfte Brieftauben. Dies ist allein schon in der großen Zahl, aber auch der Streuung der verflogenen Tiere begründet.« (Landesanstalt für Umweltschutz, Baden-Württemberg 1995).
Die Stammform aller gezüchteten Tauben ist die Felsentaube Columba livia. Die verschiedenen Färbungen bei den Stadttauben sowie das veränderte, meist ganzjährige Brutverhalten zeigen deutlich, dass es sich um aus der Zucht stammende (domestizierte) Tiere handelt. Das Problem Stadttauben ist vom Menschen verursacht, da es sich um »verstädterte«, im strengen Sinne auch ausgesetzte Haustiere handelt. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Meinung sind Stadttauben also keine Wild-, sondern Haustiere, die den Anforderungen der freien Wildbahn nicht mehr in vollem Umfang entsprechen.

Wie begegnen Kommunen dem »Stadttaubenproblem«?
· In manchen Städten versucht man, den Bestand der Stadttauben durch Tötungsaktionen (z. B. Abschuss oder Vergiftung) zu reduzieren, teilweise sogar gänzlich auszurotten. Das Bundesgesundheitsamt erklärte jedoch 1989 in einer Stellungnahme, dass der Einstufung der verwilderten Haustaube als Schädling im Sinne des § 13, Absatz 1, Bundesseuchengesetz in dieser Form nicht mehr zugestimmt werden kann. Dies gilt ebenfalls nach neuesten Erkenntnissen des jetzigen Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin aus dem Jahr 2001.
Im Dezember 1997 stellte das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fest, dass Tötungsmaßnahmen von Stadttauben dem Tierschutzgesetz widersprechen. Der im Gesetz zwingend geforderte »vernünftige Grund« für das Töten von Tieren ist im Falle der Stadttauben nicht gegeben. Auch der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel wird verletzt. Daher ist es vollkommen unverständlich, dass immer noch Schädlingsbekämpfungsfirmen Tötungsaktionen gegen Tauben durchführen können. Hinter diesen Gesetzesverstößen stehen jedoch, wie so oft, eindeutig wirtschaftliche Interessen der Schädlingsbekämpferlobby.
· Die Folgen solcher Tötungsaktionen sind das qualvolle Sterben der Tauben und das Verhungern von elternlosen Jungtieren, die dann als verwesende Tierleichen tatsächlich eine potentielle Gesundheitsgefährdung darstellen können. Aus den Bekämpfungsmaßnahmen ergibt sich ein fortwährender Kreislauf des Tötens, da sie nicht an den Ursachen ansetzen. Bei Vergiftungsaktionen, z. B. durch Blausäure oder Alpha-Chloralose, sind auch andere Vogelarten betroffen, so dass in diesen Fällen auch gegen das Bundesartenschutzgesetz verstoßen wird.
Aufgrund der öffentlichen Kampagnen gegen Tauben führen zunehmend auch Privatpersonen tierquälerische Aktionen gegen die Tiere durch.
· Einige Kommunen verordnen Fütterungsverbote, obwohl die Tauben erwiesenermaßen Haustiere und auf die Hege durch den Menschen angewiesen sind.
Totale Fütterungsverbote ohne die Einrichtung von festen Futterstellen führen zum Aushungern der Tiere und sind abzulehnen. Die Begründung, dass die Brutaktivität vom Nahrungsangebot abhängt, ist nicht schlüssig. Ein erhöhtes Brutverhalten, sprich das Ansteigen der Reproduktionsraten und -phasen, ist ein allgemeines Haustiermerkmal und durch zuchtbedingte genetische Veränderungen verursacht.
»Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit, (...)« (Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart,1990). Die Tiere sind aufgrund ihrer Standorttreue, ihres eingeschränkten Aktionsradius sowie ihrer genetischen Veranlagung nicht in der Lage, außerhalb der Städte zu leben. Tauben, die wir auf Feldern sehen oder die in Bäumen brüten, sind in der Regel Wildtauben wie z. B. Ringeltauben.
· Die Anbringung von Abwehrmaßnahmen an Gebäuden ist sehr kostenintensiv und führt zu einer Verlagerung des Problems, nicht aber zu einer Lösung. Die Tauben werden dadurch lediglich gezwungen, auf benachbarte Standorte auszuweichen. Die Folge ist: Tauben leben auf immer weniger Raum. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Konzentration auf nicht mit Abwehrmaßnahmen versehenen Häusern. Zudem können Spikes, Netze sowie Klebepasten schwere Verletzungen bei den Tieren verursachen.
Auch wenn in Einzelfällen ordnungsgemäß angebrachte Maschendrähte, die regelmäßig auf Beschädigung kontrolliert werden müssen, sinnvoll sein können, muss die Wahl der Mittel immer im Einklang mit dem Tierschutz stehen und sollte Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen. Nach § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz ist es »verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; (...)«.
· Falkner sehen neuerdings ein lukratives Geschäft in der Beizjagd auf Tauben. Neben einem blutigen »Spektakel« ist der Effekt ein erzwungener Standortwechsel der Tauben, aber keine Problemlösung. Zudem müssen die Greifvögel ein nicht ihrer Art gemäßes Leben in Gefangenschaft führen. Ein Teil von ihnen wurde als Jungtier »ausgehorstet«, also aus Nestern in freier Wildbahn entfernt. Diese Methode ist aus Natur- und Tierschutzgründen abzulehnen.

Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Der Ärger über »verkotete« Balkone sowie die Notwendigkeit einer Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation wird nicht in Frage gestellt. Wichtig für eine Problemlösung ist jedoch, dass Zusammenhänge und Ursachen erkannt und tierschutzgerechte sowie nachhaltige Lösungen gefunden werden.
Die im Folgenden beschriebenen Einzelmaßnahmen müssen als integratives Gesamtkonzept zum Tragen kommen. Zur Umsetzung des Konzeptes sollten sich in den Kommunen Arbeitsgruppen aus Vertretern der Kommunalverwaltung und Politik sowie den örtlichen Natur- und Tierschutzorganisationen bilden. Wichtig ist die Einbeziehung der Bürger und der Medien. Im Vorhinein empfiehlt sich eine fundierte Bestandserhebung, welche die tatsächlich vorhandene Taubenpopulation ermittelt und Zahlenwerte sicherstellt, da oft nur Schätzungen über die Größe der Taubenschwärme existieren. Tierschutzorganisationen und Hochschulen in den Kommunen sollten hier zusammenarbeiten.
Dieses Konzept bietet nicht nur eine tierschutzgerechte Lösung, sondern langfristig gesehen auch eine wirtschaftliche:
· Mit der Einrichtung von Taubenschlägen werden den Tieren gezielt Nistplätze und artgerechtes Taubenfutter angeboten, um die befruchteten Eier gegen Gipseier auszutauschen. So kann eine Art »Geburtenkontrolle« stattfinden, da bei diesen betreuten Tauben weiterer Nachwuchs wesentlich reduziert wird.
· Anstelle von Fütterungsverboten wird an geeigneten Orten in den Kommunen eine kontrollierte Fütterung durchgeführt. Statt einer Kriminalisierung der Fütterer werden diese sinnvoll in das Konzept eingebunden.
· Im Bedarfsfall können ungefährliche Hormonpräparate (Taubenpille) zur zeitweisen Unterbindung der Fortpflanzungsfähigkeit eingesetzt werden.
· »Taubenzucht« und »Taubensport« gehören durch den Zuflug von verirrten und erschöpften Tieren zu den direkten Verursachern der Probleme der Stadttauben. Neben konkreter Hilfe für die heute in den Städten lebenden Tiere muss durch Gesetzesvorschriften auch an diesen Ursachen angesetzt werden.
· Grundsätzlich bedarf die Umsetzung des Konzeptes einer Zusammenarbeit von Bürgern, Kommunen, Tierschützern und Medien. Aufklärung und effiziente Lösungen statt Hetzkampagnen sind für ein konfliktfreies Miteinander von Mensch und Tier nötig.

Sind Tauben in unseren Städten ein Thema für den Tierschutz?
Tierschutz ist immer dann gefordert, wenn Tieren Leiden und Schmerzen zugefügt werden. In Anbetracht der alternativen Möglichkeiten zur Bestandskontrolle der Stadttauben sollten die tierquälerischen und nicht gesetzeskonformen Maßnahmen der Kommunen der Vergangenheit angehören. Leider ist dies noch nicht überall der Fall. Die Informationen über das Thema Stadttauben fließen erst langsam in die Öffentlichkeit, so dass sich Ängste und Vorurteile auch nur langsam abbauen lassen. Wenn jedoch am Ende erreicht wird, dass Tauben als ausgesetzte Haustiere anerkannt werden und wir unsere Verantwortung für sie annehmen, kann ein tiergerechter und ökologisch sinnvoller Weg zur Bestandskontrolle umgesetzt werden. Damit würden die Voraussetzungen zu einer für Mensch und Tier tragbaren Lösung geschaffen. Erfreulicherweise haben sich mittlerweile in vielen Städten sowohl öffentliche Stellen als auch Tierschutzorganisationen der Probleme angenommen. Eine entsprechende Informationsbroschüre zum Thema ist ebenfalls beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erschienen.

Was können Sie tun?
· Setzen Sie sich für die Umsetzung eines tiergerechten Konzepts für den Umgang mit den Stadttauben in Ihrer Gemeinde ein.
· Bitte nehmen Sie tierquälerische Maßnahmen gegen Tauben nicht hin. Treten Sie selbst für den Schutz der Tiere ein oder informieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne.
· Falls Sie oder Ihre Bekannten einen Platz zur Errichtung eines Taubenschlages kennen, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
· Wenn Sie ein »Problem« mit Tauben haben, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. · Wenn Sie es für notwendig erachten, Abwehrmaßnahmen an Ihrem Gebäude anzubringen, setzen Sie sich bitte zuvor mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne über alle Lösungsmöglichkeiten.
· Helfen Sie den Tieren, die sich selbst nicht wehren können! Unterstützen Sie deshalb unsere Arbeit durch Spenden oder Ihre Mitgliedschaft.
· Was Sie persönlich weiterhin tun können, teilen wir Ihnen gerne mit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie weiteres Informationsmaterial an.

Weitere Informationen:
Ansprechpartner zum Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation
ist die dem Bundesverband Menschen für Tierrechte angeschlossene Bundesarbeitsgruppe Stadttauben,

Text: Elisabeth Heß/Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Weiterführende Links:
Tierrechte
Gesundheit
Tauben füttern

| uwe/ 06